90 bis unter 100 Punkte
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.
Bis zu 1.163 € im Monat mit Pflegegeld, oder bis zu 2.472 € mit einem Pflegedienst.
Was Ihnen zusteht
Alle Beträge gelten seit Januar 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich aus - man kann sie aber anteilig kombinieren.

§ 37 SGB XI
Pflegegeld
990 € im Monat
Geld auf Ihr Konto, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Sie können frei darüber verfügen.

§ 36 SGB XI
Pflegesachleistung
2.299 € im Monat
Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Die Kasse zahlt direkt an den Dienst. Statt Pflegegeld oder anteilig kombiniert.

§ 45b SGB XI
Entlastungsbetrag
131 € im Monat
Für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Wird gegen Rechnung erstattet und läuft bis zum Ende des Folgejahres weiter.

§§ 39, 42 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 € im Kalenderjahr
Ein gemeinsamer Jahresbetrag für Vertretung im Urlaub oder Krankheitsfall und für eine vorübergehende Aufnahme im Heim.

§ 41 SGB XI
Tagespflege
2.085 € im Monat
Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, mit Fahrdienst. Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.

§ 40 Abs. 2 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 € im Monat
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Ähnliches - auf Antrag als monatliche Pauschale.

§ 40 Abs. 4 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
4.180 € je Maßnahme
Zuschuss für den Umbau: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampe, Türverbreiterung. Je Maßnahme, mehrfach möglich, wenn sich die Lage ändert.
§ 37 Abs. 3 SGB XI - Pflicht
Alle 6 Monate kommt jemand vorbei
Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst hat, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen. Bleibt er aus, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld - beim zweiten Mal streicht sie es. Für Sie kostet der Besuch nichts, wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Wie der Besuch abläuftWas wir für Sie tun
Anträge stellen
Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus und schreiben die Begründung, die die Kasse erwartet.
Budgets im Blick behalten
Der Entlastungsbetrag für Betreuung und Haushaltshilfe und die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall verfallen, wenn man sie nicht abruft. Wir sagen rechtzeitig Bescheid.
Widerspruch schreiben
Wenn der Bescheid den Alltag zu günstig beschreibt, prüfen wir das Gutachten und begründen den Widerspruch.