§ 37 Abs. 3 SGB XI - Beratungseinsatz

Der Pflichtbesuch alle sechs Monate

Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst hat, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen. Das steht in § 37 Abs. 3 SGB XI. Bleibt er aus, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld - und beim zweiten Mal streicht sie es.

Für Sie kostenfreiEtwa eine StundeAlle sechs Monate

Eine Beraterin wird an der Wohnungstür begrüßt

Betrifft mich das?

  • Ja

    Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld

    Sie bekommen Pflegegeld aufs Konto, weil Angehörige oder Bekannte pflegen. Dann ist der Besuch Pflicht, alle sechs Monate.

  • Nein

    Voller Pflegedienst

    Wenn ein ambulanter Dienst die Pflege als Sachleistung übernimmt, entfällt der Pflichtbesuch. Abrufen dürfen Sie ihn trotzdem.

  • Freiwillig

    Pflegegrad 1

    Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflicht. Sie können den Beratungsbesuch aber halbjährlich abrufen - die Kasse zahlt ihn.

Wie so ein Besuch abläuft

Vier Schritte, vom Anruf bis zur Abrechnung. Dazwischen liegt genau ein Termin bei Ihnen zu Hause - alles Weitere erledigen wir.

  1. Ein Berater am Schreibtisch während eines Beratungstelefonats

    Schritt 1

    Termin

    Sie rufen an oder schreiben. Wir schlagen einen Termin vor, meist innerhalb von zwei Wochen. Vormittags oder nachmittags, wie es Ihnen passt.

  2. Eine Beraterin wird an der Wohnungstür begrüßt

    Schritt 2

    Der Besuch

    Wir kommen zu Ihnen, etwa eine Stunde. Wir schauen, wie die Pflege läuft, was schwerfällt und was fehlt - im Gespräch, nicht mit einer Checkliste.

  3. Eine Pflegeberaterin und eine ältere Frau sitzen mit Unterlagen am Küchentisch

    Schritt 3

    Der Bogen

    Am Ende halten wir fest, ob die Versorgung sichergestellt ist. Sie lesen mit und unterschreiben. Was drinsteht, wissen Sie vorher.

  4. Ein Stapel Post auf einer hellen Küchenanrichte

    Schritt 4

    Die Kasse

    Wir schicken den Nachweis an Ihre Pflegekasse und rechnen dort ab. Sie zahlen nichts und müssen nichts einreichen.

Offen gesagt

Was wir der Kasse melden

Wir schreiben in den Bogen, ob die Versorgung sichergestellt ist. Nur wenn wir echten Handlungsbedarf sehen, melden wir das - und sagen es Ihnen vorher ins Gesicht, nicht hinter Ihrem Rücken.

Versorgung sichergestellt
Alles läuft. Das ist der Regelfall.
Hinweise gegeben
Wir haben etwas empfohlen - ein Hilfsmittel, eine Entlastung, einen Antrag.
Handlungsbedarf gemeldet
Selten. Nur wenn die Versorgung wirklich nicht reicht und wir nicht weiterkommen.
Eine Pflegeberaterin und eine ältere Frau sitzen mit Unterlagen am Küchentisch