unter 12,5 Punkte
Kein Pflegegrad
Unter 12,5 Punkten stellt die Begutachtung keine erhebliche Beeinträchtigung fest.
Ohne Pflegegrad gibt es kein Geld
Unter 12,5 Punkten zahlt die Pflegekasse nichts. Was trotzdem geht: die Beratung selbst, ein neuer Antrag, wenn sich etwas ändert, und ein Widerspruch, wenn das Gutachten den Alltag zu günstig beschrieben hat. Beides machen wir mit Ihnen.

Was wir für Sie tun
Anträge stellen
Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus und schreiben die Begründung, die die Kasse erwartet.
Budgets im Blick behalten
Der Entlastungsbetrag für Betreuung und Haushaltshilfe und die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall verfallen, wenn man sie nicht abruft. Wir sagen rechtzeitig Bescheid.
Widerspruch schreiben
Wenn der Bescheid den Alltag zu günstig beschreibt, prüfen wir das Gutachten und begründen den Widerspruch.