unter 12,5 Punkte

Kein Pflegegrad

Unter 12,5 Punkten stellt die Begutachtung keine erhebliche Beeinträchtigung fest.

12,5Grad 127Grad 247,5Grad 370Grad 490Grad 5

Ohne Pflegegrad gibt es kein Geld

Unter 12,5 Punkten zahlt die Pflegekasse nichts. Was trotzdem geht: die Beratung selbst, ein neuer Antrag, wenn sich etwas ändert, und ein Widerspruch, wenn das Gutachten den Alltag zu günstig beschrieben hat. Beides machen wir mit Ihnen.

Ein Stapel Post auf einer hellen Küchenanrichte

Was wir für Sie tun

  • Anträge stellen

    Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus und schreiben die Begründung, die die Kasse erwartet.

  • Budgets im Blick behalten

    Der Entlastungsbetrag für Betreuung und Haushaltshilfe und die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall verfallen, wenn man sie nicht abruft. Wir sagen rechtzeitig Bescheid.

  • Widerspruch schreiben

    Wenn der Bescheid den Alltag zu günstig beschreibt, prüfen wir das Gutachten und begründen den Widerspruch.