12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Bis zu 173 € im Monat mit Pflegegeld, oder bis zu 173 € mit einem Pflegedienst.
Was Ihnen zusteht
Alle Beträge gelten seit Januar 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich aus - man kann sie aber anteilig kombinieren.

§ 45b SGB XI
Entlastungsbetrag
131 € im Monat
Für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Wird gegen Rechnung erstattet und läuft bis zum Ende des Folgejahres weiter.

§ 40 Abs. 2 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 € im Monat
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Ähnliches - auf Antrag als monatliche Pauschale.

§ 40 Abs. 4 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
4.180 € je Maßnahme
Zuschuss für den Umbau: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampe, Türverbreiterung. Je Maßnahme, mehrfach möglich, wenn sich die Lage ändert.
Was es bei diesem Grad nicht gibt
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI)Geld auf Ihr Konto, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Sie können frei darüber verfügen.
- Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Die Kasse zahlt direkt an den Dienst. Statt Pflegegeld oder anteilig kombiniert.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§§ 39, 42 SGB XI)Ein gemeinsamer Jahresbetrag für Vertretung im Urlaub oder Krankheitsfall und für eine vorübergehende Aufnahme im Heim.
- Tagespflege (§ 41 SGB XI)Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, mit Fahrdienst. Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.
Eine Liste, die nur zeigt, was zusteht, beantwortet die Frage "und was ist mit Pflegegeld?" nicht. Deshalb steht hier auch das Gegenteil.
Was wir für Sie tun
Anträge stellen
Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus und schreiben die Begründung, die die Kasse erwartet.
Budgets im Blick behalten
Der Entlastungsbetrag für Betreuung und Haushaltshilfe und die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall verfallen, wenn man sie nicht abruft. Wir sagen rechtzeitig Bescheid.
Widerspruch schreiben
Wenn der Bescheid den Alltag zu günstig beschreibt, prüfen wir das Gutachten und begründen den Widerspruch.