12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

Bis zu 173 € im Monat mit Pflegegeld, oder bis zu 173 € mit einem Pflegedienst.

12,5Grad 127Grad 247,5Grad 370Grad 490Grad 5

Was Ihnen zusteht

Alle Beträge gelten seit Januar 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich aus - man kann sie aber anteilig kombinieren.

  • Ein Berater am Schreibtisch während eines Beratungstelefonats

    § 45b SGB XI

    Entlastungsbetrag

    131 € im Monat

    Für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Wird gegen Rechnung erstattet und läuft bis zum Ende des Folgejahres weiter.

  • Ein Stapel Post auf einer hellen Küchenanrichte

    § 40 Abs. 2 SGB XI

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    42 € im Monat

    Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Ähnliches - auf Antrag als monatliche Pauschale.

  • Wohnberaterin und Handwerker begutachten einen neuen Haltegriff im Bad

    § 40 Abs. 4 SGB XI

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    4.180 € je Maßnahme

    Zuschuss für den Umbau: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampe, Türverbreiterung. Je Maßnahme, mehrfach möglich, wenn sich die Lage ändert.

Was es bei diesem Grad nicht gibt

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI)Geld auf Ihr Konto, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Sie können frei darüber verfügen.
  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Die Kasse zahlt direkt an den Dienst. Statt Pflegegeld oder anteilig kombiniert.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§§ 39, 42 SGB XI)Ein gemeinsamer Jahresbetrag für Vertretung im Urlaub oder Krankheitsfall und für eine vorübergehende Aufnahme im Heim.
  • Tagespflege (§ 41 SGB XI)Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, mit Fahrdienst. Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.

Eine Liste, die nur zeigt, was zusteht, beantwortet die Frage "und was ist mit Pflegegeld?" nicht. Deshalb steht hier auch das Gegenteil.

Was wir für Sie tun

  • Anträge stellen

    Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus und schreiben die Begründung, die die Kasse erwartet.

  • Budgets im Blick behalten

    Der Entlastungsbetrag für Betreuung und Haushaltshilfe und die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall verfallen, wenn man sie nicht abruft. Wir sagen rechtzeitig Bescheid.

  • Widerspruch schreiben

    Wenn der Bescheid den Alltag zu günstig beschreibt, prüfen wir das Gutachten und begründen den Widerspruch.